Thomas Denz Finanzberatungs GmbH
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Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung für Grundstücks- und Gebäudeeigentümer. Als solche schützt sie ihn vor berechtigten wie unberechtigten Ansprüchen in Form finanzieller Forderungen Dritter, die sich aus der Verletzung von Eigentümerpflichten rund um Haus und Grundstück ergeben können. Dies umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Gerade für Vermieter, die ein hohes Maß an Verantwortung für das Wohlergehen der im Haus lebenden Personen tragen, ist eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung daher unerlässlich. Leben nur der Eigentümer und seine Familie in dem Haus, reicht in der Regel die normale private Haftpflichtversicherung aus. Auch wenn nur einzelne Zimmer vermietet werden, kann dieser Schutz ausreichend sein. Dies sollte jedoch unbedingt vorher mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Für Mieter als Versicherungsnehmer ist eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht nicht von Relevanz. Schäden, die Dritten entstehen, werden von der Private Haftpflichtversicherung übernommen. Für Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Zu unterscheiden ist die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung außerdem von der Gebäudeversicherung. Letztere übernimmt Schäden, die am Haus selbst entstehen.
Die Relevanz einer Versicherung zur Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ergibt sich aus der Verpflichtung zu Schadenersatz, den ein Eigentümer gegenüber Dritten zu leisten hat. Den gesetzlichen Bestimmungen nach muss dieser für entstandene Schäden, die schuldhaft bzw. fahrlässig verursacht wurden, in unbegrenzter Höhe einstehen. Dies kann vor allem in Fällen von Personenschäden schnell existenzbedrohend werden, da hier Summen von mehreren Millionen Euro zusammenkommen können. Es ist daher von essenzieller Bedeutung, die Versicherungssumme in ausreichender Höhe auszuwählen. Gemeinhin wird hierfür ein Minimum von drei Millionen Euro angenommen. Im Falle mehrerer Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres wird die Versicherungssumme auf das Doppelte begrenzt.
Das heißt, dass die Versicherung zunächst prüft, ob der Eigentümer von Haus und/oder Grundstück für einen Schaden überhaupt haftbar gemacht werden kann. Sollte dies der Fall und die Forderung somit berechtigt sein, wird diese durch die Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme erfüllt. Ist die Forderung nach Ansicht der Versicherung jedoch unbegründet, so erfolgt deren Abwehr durch das Versicherungsunternehmen, die notfalls auch per Gericht herbeigeführt werden kann.
Diese und zahlreiche weitere Beispiele unterstreichen die Notwendigkeit einer Haus und Grundstückshaftpflicht - schon allein wegen der hohen Schadenersatzansprüche, die entstehen können.
Welche wichtigen Vergleichsmerkmale sollten beachtet werden?
Beim Abschluss einer Versicherung zur Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht empfiehlt es sich, die Produkte mehrerer Anbieter genau zu vergleichen. Hierfür bietet sich der Vergleichsrechner auf unserer Webseite an. Die Preisunterschiede fallen auch bei gleichen Deckungssummen sehr hoch aus, weswegen sich ein automatischer Vergleich angesichts der Vielzahl an Angeboten besonders empfiehlt. Über unsere Seite können Sie Tarife berechnen lassen und auch gleich eine persönliche Online-Beratung in Anspruch nehmen, mit deren Hilfe sich wichtige Fragen rund um das Thema klären lassen.
Ein weiteres Vergleichsmerkmal ist die Abdeckung sogenannter Allmählichkeitsschäden. Der Name deutet bereits an, dass es sich dabei um Schäden handelt, die als solche nicht sofort ersichtlich sind. Ein klassisches Beispiel findet sich in einer angebohrten Wasserleitung und dem dadurch nach und nach entstehenden Schaden.
Eine wichtige Größe für Haus- und Grundbesitzer ist die Deckungssumme, die vor allem im Hinblick auf mögliche Personenschäden nicht zu niedrig gewählt werden sollte. Drei Millionen sollten das absolute Minimum sein, um einen adäquaten Schutz gewährleisten zu können. Daneben kann auch für die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ein Selbstbehalt vereinbart werden. Dabei wird ein Betrag zur Selbstbeteiligung bei Schäden vereinbart, bis zu dem der Versicherungsnehmer selbst aufkommt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Versicherungsprämien dadurch nicht zwangsläufig fallen müssen. Ein detaillierter Vergleich kann darüber Aufschluss geben. Wichtig sind darüber hinaus Angaben zum Jahresmiet- und Pachtwert, zur Anzahl der Wohneinheiten und Garagen sowie die Art der Immobilie.
Darüber hinaus sind in vielen Policen auch Schäden mit abgedeckt, die im Rahmen kleinerer Bauvorhaben entstehen können. In der Regel werden auf diesem Wege Bausummen von bis zu 50.000 Euro abgedeckt. Darüber hinaus können auch Sparpotenziale genutzt werden, wie sie beispielsweise bei Beantragung durch eine Eigentümergemeinschaft entstehen. Deutlich günstiger lassen sich übrigens unbebaute Grundstücke absichern: Hier sind die entsprechenden Policen bereits für weniger als 20 Euro zu haben. Aber auch hier gilt, vor dem Abschluss unbedingt einen Vergleich durchzuführen. Zudem sollte die Versicherungspolice nach Möglichkeit jährlich überwiesen werden, da einige Versicherer für unterjährliche Zahlungen Aufschläge verlangen.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Haus- und Grundstückhaftpflichtversicherungen. Alle hier aufgeführten Unternehmen bieten Versicherungssummen von mehr als drei Millionen Euro an und versichern außerdem auch Vermögensschäden.
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